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ORGANISATON DER OBERFÖRSTEREI
Die Oberförsterei als selbständige und organisatorische Grundeinheit der Staatsforste funktioniert auf Grund des Forstgesetzes. Sie unterliegt der Regionalen Direktion der Staatsforste, welche für Aufsicht und Koordinierung der Tätigkeiten auf eigenem Gebiet zuständig ist. Die Oberförstereien sind in Forstreviere aufgeteilt.